WICHTIGE HINWEISE zur Ticketpflicht
- Alle Fahrgäste müssen im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein.
- Für eine Busfahrt ohne gültigen Fahrausweis wird ein Zuschlag von CHF 90.00, eine Fahrpreispauschale von CHF 10.00 und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 erhoben. Bei Barzahlung im Bus ist der Zuschlag inklusive Fahrpreispauschale zu bezahlen. Im Wiederholungsfall kann sich der Zuschlag erhöhen.
- Für eine Busfahrt mit teilgültigem Fahrausweis wird ein Zuschlag von CHF 70.00, eine Fahrpreispauschale von CHF 5.00 und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 erhoben. Bei Barzahlung im Bus ist der Zuschlag inklusive Fahrpreispauschale zu bezahlen. Im Wiederholungsfall kann sich der Zuschlag erhöhen.
- Ist der Fahrgast zwar im Besitz eines gültigen und persönlichen Abos, hat dieses aber vergessen, kann er dieses innerhalb von 10 Arbeitstagen via ticketcontrol.ch nachreichen. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.00 erhoben.
- Die Mehrfahrtenkarten (MFK) müssen unmittelbar nach dem Einsteigen und vor Fahrtantritt an den dazu vorgesehenen Entwertern im Bus entwertet werden. Auch im Bus gekaufte MFK müssen vor Antritt der ersten Fahrt entwertet werden.
- Die MFK ist unpersönlich und gültig für 6 Einzelfahrten. Die Inhaber oder der Inhaber der MFK kann auch Fahrten für weitere mit ihr oder ihm reisende Personen mit gleichem Fahrziel und gleiche Anzahl Zonen bezahlen resp. entwerten.
- Abonnemente wie Halbtax, GA oder Streckenabo, die Juniorkarte oder Kinder-Mitfahrkarte sind auf Verlangen des Fahrpersonals oder der Kontrollperson immer vorzuweisen. Jugendliche mit Juniorkarte oder Kinder-Mitfahrkarte sind nur dann taxfrei, wenn sie in Begleitung eines Elternteils oder einer erwachsenen Person fahren, die im Besitze eines gültigen Fahrausweises sind.
- Seit dem 1. April 2019 führt die Branche des öffentlichen Verkehrs ein zentrales Register für die Erfassung von Reisenden, die bei einer Kontrolle kein oder nur ein teilweise gültiges Billett vorweisen konnten. Die Einführung geht auf einen Parlamentsbeschluss von 2015 zurück. Personen, die wiederholt schwarzfahren, können so schneller identifiziert, die Praxis schweizweit vereinheitlicht und Prozesse vereinfacht werden. Weitere Informationen zum nationalen Schwarzfahrerregister.