Häufige Fragen zum Reisen im öffentlichen Verkehr (öV)

Schön, dass Sie mit der BOGG unterwegs sind. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Im Bus können Sie ausschliesslich mit Bargeld in Schweizer Franken und Reka-Check bezahlen. Bezahlung mit Postcard, EC- und Kreditkarten oder Twint sind nicht möglich.

Das maximale Rückgeld beträgt CHF 100.00. Die Bezahlung mit CHF 1000.00 Noten ist nicht möglich.

Es können pro Kauf maximal 100 Münzen angenommen werden.

Wir empfehlen Ihnen die digitalen Kaufmöglichkeiten via Smartphone zu benutzen. Beispielsweise die Apps Fairtiq oder SBB Mobile EasyRide.

Kundinnen und Kunden müssen vor Antritt der Reise (tatsächliche Abfahrt des Kurses) im Besitz des E-Tickets sein. Der Kauf- und Bestellvorgang, resp. der Bezug der Fahrtberechtigung (Check-in) muss vor der tatsächlichen Abfahrt des Kurses vollständig abgeschlossen sein. Anderenfalls ist der Zuschlag gemäss Ziffer 12.7 zu bezahlen.

Ein vergessenes persönliches Abo oder ein vergessener SwissPass kann innerhalb von 10 Tagen (zusammen mit dem Kontrollbeleg) beim BOGG Kundendienst in Wangen bei Olten vorgewiesen werden. Nach der Bezahlung einer Gebühr für den administrative Aufwand von CHF 5.00 wird der Fahrausweis als gültig anerkannt.

  • Die Mehrfahrtenkarten (MFK) oder Multitageskarten müssen unmittelbar nach dem Einsteigen und vor dem Hinsetzen und vor dem Fahrantritt entwertet werden. Dafür benutzen Sie die dazu vorgesehenen Entwerter-Stationen im Bus oder an den Haltestellen (Ticketautomaten).
  • Auch im Bus gekaufte MFK müssen vor Antritt der ersten Fahrt entwertet werden. Die MFK ist unpersönlich und gültig für 6 Einzelfahrten. Die Inhaberin oder der Inhaber der MFK kann auch Fahrten für weitere mit ihr oder ihm reisende Personen mit gleichem Fahrziel und gleiche Anzahl Zonen bezahlen resp. entwerten.

Abonnemente wie Halbtax, GA oder Strecken-Abos, die Junioren- oder Kinder-Mitfahrkarte sind auf Verlangen des Fahrpersonals oder der Kontrollperson immer vorzuweisen. Jugendliche mit Junior-Karte- oder Kinder-Mitfahrkarte sind nur dann taxfrei, wenn sie in Begleitung eines Eltern- resp. Grosselternteiles fahren, die im Besitze eines gültigen Fahrausweises sind.

  • Bei Missbrauch von Billetten, Mithilfe zum Missbrauch, Fluchtversuch sowie bei Angabe falscher Personalien und Adressen ist eine zusätzliche Gebühr von CHF 100.00 pro beteiligte Person zu bezahlen. Zudem bleibt eine strafrechtliche Verfolgung vorbehalten.

 

  • Hunde, die kleiner als 30 Zentimeter (Schulterhöhe) sind und in einem dafür geeigneten und tiergerechten Behälter (z. Bsp. Tasche) transportiert werden, reisen gratis. Alle anderen benötigen ein Billett zum Kindertarif. Die Hunde sind an der Leine zu führen.

Fahrbare Untersätze (z.B. Velos oder E-Trottinetts) können nur befördert werden, wenn genügend Platz vorhanden ist. Bitte haben Sie Verständnis, wenn speziell während den Hauptverkehrszeiten (6 bis 9 Uhr, 16 bis 19 Uhr) aus Platzgründen oft keine Velos befördert werden können.

  • Zusammengeklappte Velos (Faltvelos)
  • Kleine Anhänger oder andere Fahrgeräte, sofern sie unter dem Sitz untergebracht werden können.
  • Kleinkindervelos und Trottinett die von Kindern bis 5.99 Jahre benützt werden.
  • Kinderwagen fahren gratis. Bitte benutzen Sie die dafür vorgesehenen Abstellflächen in der Mitte des Fahrzeuges. Bleiben Sie direkt beim Kinderwagen stehen und halten sie diesen fest.
  • Bitte beachten Sie: Mofas und Motorräder werden nicht transportiert

  • Sie lösen für das Velo ein 1/2  A-Welle Billett 2. Klasse oder eine Velo-Tageskarte für CHF 14.-- (gültig für die ganze Schweiz).
  • Die Familien-Vergünstigungen (Junior-/Kinder-Mitfahrkarte) gelten auch für Velos: Kinder mit Junior-Karte können ihr Velo gratis mitnehmen, wenn sie von mindestens einem Elternteil mit gültigem Velobillett begleitet werden. Die gleichen Bestimmungen gelten sinngemäss auch für Kinder mit Kinder-Mitfahrkarte. Kindervelos von Kindern unter 6 Jahren gelten als Handgepäck und können gratis transportiert werden.