Hausordnung
Herzlich willkommen bei der BOGG. Wir möchten, dass sich alle Fahrgäste in unseren Fahrzeugen wohl fühlen. Deshalb bitten wir Sie:
Rücksicht und Respekt
- Eine Fahrt in unseren Bussen nur mit gültigem Fahrausweis zu absolvieren.
- Den Fahrgästen und dem Personal mit Respekt und Toleranz zu begegnen.
- Freie Sitzplätze nicht zu belegen. Insbesondere Gepäckstücke oder die Füsse gehören nicht auf die Sitze.
- Auf lautes Telefonieren oder Abspielen von Musik zu verzichten.
- Die Sitze nicht mit Esswaren oder Getränken zu verschmutzen.
- Hunde an der Leine oder in einem Korb mitzuführen.
- Busse nicht zu beschädigen. Insbesondere nicht zu verschmieren, zu zerkratzen oder Betriebseinrichtungen zu entwenden.
- Der Transport von brennbaren Flüssigkeiten wie Benzin, Diesel oder Gas ist verboten.
Videoüberwachung
- Zu beachten, dass zum Schutz der Reisenden, der Mitarbeitenden und der Infrastruktur in den Bussen Videokameras eingesetzt werden.
Raucherwaren Alkohol Drogen
- In den Bussen nicht zu rauchen (inkl. E-Zigaretten).
- In den Bussen nicht mit Rauschmittel zu handeln oder diese zu gebrauchen.
- Zu beachten, dass Betrunkene oder unter Einfluss von Betäubungsmittel stehende Personen, welche sich ungebührlich verhalten, vom Transport ausgeschlossen werden können.
Abfall
Busse und Haltestellen sauber zu halten und Abfälle, Zeitungen, Getränkedosen, -flaschen mitzunehmen und in die dafür vorgesehenen Systeme zu entsorgen.
Bewilligung erforderlich
in unseren Bussen eine Bewilligung einzuholen für
- Den Verkauf und das Anbieten von Waren und Dienstleistungen.
- Das Anbringen von Plakaten.
- Live-Musik, Auftritte, Veranstaltungen.
- Sammel-, Unterschriftenaktionen, Befragungen.
- Verteilen von Flugblättern, Prospekten oder Handzetteln;
- Bild- und Tonaufnahmen
Konsequenzen
Die Hausordnung gilt in allen Fahrzeugen und auf dem Betriebsareal der Busbetrieb Olten Gösgen Gäu AG. Verstösse können zum Ausschluss vom Transport, Schadenersatzforderungen oder Strafverfolgung führen. Den Anordnungen der Mitarbeitenden oder beauftragten Firmen ist Folge zu leisten.